
Das öffentliche Recht regelt nicht alle Fragen die im Verwaltungsrecht auftreten können, insbesondere im Bereich des öffentlich rechtlichen Vertrages. Dadurch entstehen Lücken, die, soweit möglich, durch Rückgriff auf das Privatrecht gelöst werden. Durch einen solchen Rückgriff wird aus dem Handeln aber kein privatrechtliches Handeln, es bl...
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